Contergan

Am 1. Oktober 1957 brachte die Firma Grünenthal GmbH in Stolberg bei Aachen, eine Tochter der Mäurer & Wirtz-Gruppe und der Dalli-Werke, das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid (N-Phthalyglutaminsäure-imid) in den Handel.

Grünenthal verkaufte Contergan, ohne es ordnungsgemäß geprüft zu haben, und behauptete, es sei vollkommen ungefährlich, ohne dabei die Einnahme während der Schwangerschaft  auszuschließen. Grünenthal hatte Contergan weiter verkauft, als tausende Meldungen bei ihr eingingen, die über Gesundheitsschäden durch dessen Einnahme berichteten. Sie verkaufte Contergan selbst dann noch weiter, als ihr gleichzeitig von einem deutschen und einem australischen Arzt berichtet wurde, daß Contergan schwerste Missbildungen bei ungeborenen Kindern verursachen würde. Einer Beantragung der Rezeptpflicht für Contergan hat sie sich ebenso stets widersetzt wie der von vielen Experten geforderten Rücknahme aus dem Handel. Anstatt dessen versuchte sie warnende Ärzte einzuschüchtern oder durch Einflussnahme auf die Redaktionen von wissenschaftlichen Zeitschriften Veröffentlichungen zu verhindern, die über fundierte Ergebnisse von Untersuchungen über die Schädlichkeit des Contergan berichteten.

Hierdurch hat sie Mißbildungen bei weltweit über 10.000 und in Deutschland ca. 7000 Kindern an Armen und Beinen, Augen und Ohren, inneren Organen und Genitalien verursacht, die so schwer waren, daß in Deutschland ca. 4000 von ihnen ihre Körper- und Gesundheitsschäden nicht überlebten. Es überlebten in Deutschland bis heute etwa 2800 Betroffene. Auch verursachte Grünenthal bei tausenden Menschen äußerst schmerzhafte und irreparable Nervenschäden (Thalidomidpolyneuritis), die nach längerem Contergan-Gebrauch, der von Grünenthal selbst empfohlen wurde, auftraten.

Erst nach dem die Öffentlichkeit durch einen Zeitungsartikel in der "Welt am Sonntag" vom 26. November 1961 unterrichtet wurde, zog Grünenthal Contergan aus dem Handel.

Der Contergan-Strafprozess gegen den Grünenthal-Eigentümer Dr. Hermann Wirtz und andere Verantwortliche wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Einer gerechten Entschädigung hat sich Grünenthal stets widersetzt. In den 70er Jahren ließ Grünenthal die Geschädigten hinsichtlich ihrer mühsam erkämpften und ohnehin schon kärglich ausgefallenen Entschädigung aus einem Vergleich enteignen und mit diesem Geld ein Stiftungsgesetz ins Leben rufen (heute: „Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen”), dass anstatt dessen eine nach Schadensgrad bemessene, monatliche Höchstrente von heute lediglich 1.127,- € durch die Conterganstiftung an die Betroffenen ausschütten lässt. Durch ihre Vorgehen erreichte Grünenthal sogar, daß in dem Stiftungsgesetz eine Bestimmung verankert wurde, die eine Geltendmachung von Regressansprüchen seitens der Geschädigten wegen der bei ihnen in den letzten Jahren aufgetretenen, erheblichen Nachfolgeschäden gegenüber Grünenthal unmöglich macht.

2007 wurde die Öffentlichkeit durch verschiedene Maßnahmen der Opfer und die Ausstrahlung des Conterganspielfilms „Eine einzige Tablette” erneut auf das Schicksal der Geschädigten aufmerksam gemacht. 2008 verdoppelte die Bundesregierung die Conterganrenten. Um aus den negativen Schlagzeilen zu kommen, machte Grünenthal den Geschädigten das Angebot, einmalig 50 Millionen Euro in die Stiftung zu zahlen. Angesichts der ursprünglichen Geburtsschäden in Höhe von 5 Milliarden Euro wurde diese 50 Millionen-Offerte von vielen Geschädigten als eine Verhöhnung ihrer Situation empfunden.

Während Grünenthal noch vor Kurzem einen Jahresumsatz von 800 Millionen Euro verbuchen konnte, müssen die Conterganopfer in Deutschland bei Ämtern, Behörden, Pflege- und Krankenkassen mühsam um eine menschenwürdige Versorgung durch Hilfsmittel, Pflegekräfte usw. kämpfen. Viele der Betroffenen sind erwerbsunfähig oder müssen aufgrund ihrer Folgeschäden in Frührente gehen.

Schnellkontakt

BCG
Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.
c/o Herr Andreas Meyer
Dohmengasse 7
50829 Köln

Telefon: 0221 / 9505101
Telefax: 0221 / 9505102


Persönliche Anmerkun
g:

Für mich bedeutet das ein Leben unter Schmerzen und mit täglich neuen Einschränkungen. Aber, es bedeutet auch eine wachsende, innere Stärke, die ich anderen Menschen mit auf dem Weg geben möchte. Daher bin ich im Bereich der Internationalen Contergan Allianz und, seit 2010, im Landesverband für Contergan-geschädigte Menschen in NRW als zweite Vorsitzende aktiv engagiert.